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MA 42, Sicherheitstechnische Prüfung von Trampolinen und Seilbahnen auf öffentlichen Spielplätzen

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog aufgrund von Bürger- bzw. Bürgerinnenanliegen Bodentrampoline und Seilbahnen auf sieben öffentlichen Spielplätzen einer Prüfung.


Dabei zeigte sich, dass vorwiegend eine der drei im Einsatz befindlichen Bodentrampolintypen ein Verletzungspotenzial hinsichtlich des Einklemmens bzw. Quetschens von Teilen der unteren Extremitäten von Spielenden zeigte. Weiters waren Hinweise betreffend Alter und Personenbeschränkung nicht angebracht.


Die örtliche Positionierung von Seilbahnen erfolgte entgegen den Vorgaben der einschlägigen Regelwerke nicht durchgehend in den Randbereichen der Spielplätze, wodurch die Gefahr des Unterlaufens der Seilbahnen im Rahmen üblicher Spiel- und Handlungsabläufe gegeben war.


Mit den durch den Stadtrechnungshof Wien ausgesprochenen Empfehlungen soll einer Verletzungsgefahr bei der Nutzung der Bodentrampoline, sowie durch ein Unterlaufen von Seilbahnen im Rahmen üblicher Spiel- und Handlungsabläufe entgegengewirkt werden.

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