Inhaltsverzeichnis

MA 42, Sicherheitstechnische Prüfung von Wasserspielplätzen; Nachprüfung

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog sechs in Verwaltung bzw. Erhaltung der Magistratsabteilung 42 stehende Wasserspielplätze einer sicherheitstechnischen Nachprüfung.


Im Zuge der Prüfung fiel positiv auf, dass die in Prüfung gezogenen Wasserspielplätze grundsätzlich in einem guten Allgemeinzustand waren. Ferner reagierte die Magistratsabteilung 42 im Hinblick auf hygienische Mängel und Vandalismusschäden, je nach Erfordernis, durch Steigerung der Häufigkeit der Spielplatzkontrollen.


Allgemein waren auf den Wasserspielplätzen Mängel am Fallschutz der Spielplatzgeräte festzustellen. Darüber hinaus bestanden Mängel an Granulatbelägen, an diversen Holzkonstruktionen, an Wasseraustrittsöffnungen sowie an einem Netzseil einer Hängebrückenkonstruktion. Ferner zeigten sich Stolperfallen im Bereich um ein Kletterspielgerät sowie eine teilweise lose Aufhängung eines drehbaren Kletterbaumes. Aus den übermittelten Unterlagen gingen eine mehrmals verzeichnete Quetschstellemöglichkeit an einem Wasserspielgerät sowie normabweichende Wassertiefenmessungen hervor. Die Rutschhemmung eines für Holzböden eingesetzten Anstriches konnte nicht eindeutig dargelegt werden. Weiters trat im Bereich eines Trinkbrunnens eine erneute Abflussproblematik auf.


Ferner konnte die Umsetzung eines bereits im Zuge der Erstprüfung empfohlenen Arbeitsübereinkommens zwischen der grundverwaltenden Magistratsabteilung 45 und der geprüften Magistratsabteilung 42 hinsichtlich der von Letztgenannter zu erbringenden Aufgaben betreffend den Wasserspielplatz Donauinsel bis dato noch nicht erwirkt werden.


Die Prüfungen des Stadtrechnungshofes Wien bewirkten, dass Mängel an den Wasserspielplätzen aufgezeigt und zeitnah beseitigt wurden. Insbesondere betreffend die Überprüfung und Überwachung der Wasserqualität der Teiche der Wasserspielplätze Wasserturm und Donauinsel konnte durch die Empfehlungen des Stadtrechnungshofes Wien eine Verbesserung erreicht werden. Bei entsprechender Umsetzung der Prüfungsergebnisse ist künftig eine erhöhte Sicherheit bei der Nutzung der Wasserspielplätze zu erwarten.

Vollständiger Text