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Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien, Prüfung der Rückvergütungen bei Inanspruchnahme von (wahl)ärztlichen und gleichgestellten Leistungen

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog in der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien die Kostenerstattung bei der Inanspruchnahme von (wahl)ärztlichen und gleichgestellten Leistungen einer Gebarungsprüfung. Die Aufwendungen für diesbezügliche Arztkosten, Psychotherapien und Zahnbehandlungen bewegten sich im Betrachtungszeitraum der Jahre 2015 bis 2017 zwischen 4,11 Mio. EUR und 4,50 Mio. EUR.


Die Schwerpunkte der gegenständlichen Prüfung lagen beim Prozessablauf inklusive der Berechnung der Höhe der Rückerstattung sowie bei der Dauer der Abwicklung von der Antragstellung bis zur Auszahlung. Empfehlungen betrafen unter anderem die weitere Digitalisierung des Prozesses sowie eine Ausweitung der Transparenz im Hinblick auf den Berechnungsmodus der Kostenerstattungsbeträge. Ebenfalls sollten die Entscheidungsgründe, vor allem bei nachträglichen Änderungen von Kostenerstattungen, nachvollziehbar dokumentiert werden. Auch der Umfang der möglichen Leistungsansprüche sollte den Mitgliedern in geeigneter Form zugänglich gemacht werden.

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