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MA 46, Sachverständigentätigkeit im eisenbahnrechtlichen Verfahren

In eisenbahnrechtlichen Verfahren werden Anträge hinsichtlich des Baues und des Betriebes von Eisenbahnanlagen sowie des Einsatzes von Verkehrsmitteln, die in diese Rechtsmaterie fallen, behördlich abgehandelt. Soweit dies nicht in die Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie fiel, kam die Behördenfunktion in eisenbahnrechtlichen Verfahren dem Landeshauptmann für Wien bzw. dem Magistrat der Stadt Wien als Bezirksverwaltungsbehörde zu.


Für die Beurteilung eisenbahntechnischer Fragen und Sachverhalte hinsichtlich der Betriebsführung sowie Fahrzeugtechnik und Fahrzeugsicherheit war die Magistratsabteilung 46 zuständig. Im Zuge der Prüfung war festzustellen, dass diese Dienststelle über eine umfassende fachliche Expertise verfügte. Die stichprobenweise Einsichtnahme in behördliche Unterlagen und im Besonderen in die gutachterlichen Stellungnahmen zeigte eine ordnungsgemäße Vorgehensweise.


In Bezug auf die Personalorganisation stellte der Stadtrechnungshof Wien jedoch Handlungsbedarf fest, um die der Magistratsabteilung 46 zugewiesenen Aufgaben fristgerecht und die eisenbahnrechtlichen Verfahren ohne Verzögerungen durchführen zu können.

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