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Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen, Prüfung der Barauszahlungen an den Kassenautomaten

Der Stadtrechnungshof Wien überprüfte in der Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen die im Jahr 2017 getätigten Barauszahlungen an vier Kassenautomaten.


Die Barauszahlungen waren in der unternehmensinternen Allgemeinen Kassenautomaten- und Verlagsvorschrift geregelt. Die Auszahlungen erfolgten mittels Kassenkarten, die unter Berücksichtigung der Auszahlungsanweisungen im Vieraugenprinzip den Zahlungsempfängerinnen bzw. Zahlungsempfänger übergeben wurden.


Die Einschau führte unter anderem zu Empfehlungen bei Barauszahlungen betreffend Werbe- und Repräsentationsaufwand sowie einer durchgehenden Einhaltung des Vieraugenprinzips. Auch hinsichtlich der durchzuführenden Kassenautomatenüberprüfungen stellte der Stadtrechnungshof Wien ein Verbesserungspotenzial fest.

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