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Wiener Linien GmbH & Co KG und MA 6, Prüfung der Gebarung im Hinblick auf Fahrgastunterstände

Seit dem Jahr 1868 erfolgte der Bau von Fahrgastunterständen im öffentlichen Nahverkehr der Stadt Wien mit dem primären Ziel des Witterungsschutzes der Fahrgäste. Die "Wiener Linien" unterzeichneten im Jahr 1972 mit der Werbefirma einen Vertrag über die Errichtung und den Betrieb von Fahrgastunterständen mit werblicher Nutzung. Dieses Vertragsverhältnis wurde über die Jahre angepasst.


Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Gebarung der Wiener Linien GmbH & Co KG im Hinblick auf Fahrgastunterstände. Dabei wurde das Augenmerk auf die zugrunde liegenden Verträge, die strategische und operative Steuerung der Errichtung und des Betriebes von Fahrgastunterständen, die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung sowie die Wirtschaftlichkeit des gewählten Modells gelegt.


Der Stadtrechnungshof Wien stellte eine grundsätzlich ordnungsgemäße Gebarung fest. Er empfahl jedoch, vor dem Abschluss von künftigen wesentlichen Verträgen mit langfristiger Bindung den Aufsichtsrat zu befassen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen bzw. Verfahrensvergleiche im Zusammenhang mit Fahrgastunterständen durchzuführen. Hinsichtlich der im Rechnungswesen zu verarbeitenden Daten zu Fahrgastunterständen wurden vertiefende Plausibilitätskontrollen und eine vollständige Inventarisierung empfohlen. Weiters sollten die Zuständigkeiten bzw. Prozesse der Errichtung und des Betriebes von Fahrgastunterständen festgelegt, dokumentiert und die Qualitätsmessung im Zusammenhang mit Fahrgastunterständen verbessert werden. Darüber hinaus wurde der Wiener Linien GmbH & Co KG empfohlen, die weitere Vorgangsweise nach dem bereits erfolgten Auslaufen der vertraglichen Errichtungsverpflichtungen für Fahrgastunterstände zu klären.

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