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MA 19, MBA 1/8, 10, 12 und 21, Prüfung der Abwicklung der Verfahren zur Bewilligung von Schanigärten

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Abwicklung der Verfahren zur Bewilligung von Schanigärten gemäß Gebrauchsabgabegesetz 1966 und gemäß Straßenverkehrsordnung 1960 in den Jahren 2015 bis 2017. Dabei wurden sowohl die Verfahren in der Verwaltungsinstanz als auch die Vorgehensweise der zuständigen Magistratischen Bezirksämter im Rechtsmittelverfahren vor dem Verwaltungsgericht Wien näher untersucht.


Die Einschau ergab, dass die Anzahl der Verfahren zur Bewilligung von Schanigärten im Betrachtungszeitraum bedingt durch die Möglichkeit der Aufstellung von Winterschanigärten um mehr als 10 % anstieg. Nahezu die Hälfte aller Verfahren entfiel auf das Magistratische Bezirksamt für den 1. und 8. Bezirk.


Wenngleich die zuständigen Magistratischen Bezirksämter verschiedene Maßnahmen zur Vereinheitlichung und Verbesserung der Verfahrensabwicklung setzten, wurde nach wie vor ein Handlungsbedarf hinsichtlich einer rascheren Verfahrensführung sowie für die als Sachverständige beigezogene Magistratsabteilung 19 erkannt. Diesbezügliche Empfehlungen waren daher auszusprechen. Weiters führte die Grobprüfung der Behördenvorgehensweise zu Feststellungen in Bezug auf die Organisation und die inhaltliche Abwicklung der Verfahren.

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