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MA 46, Prüfung von Unfallhäufungsstellen hinsichtlich Fußgängerinnen bzw. Fußgängern

Die Verkehrssicherheitsarbeit der Magistratsabteilung 46 findet seine Grundlage in der Straßenverkehrsordnung 1960, die eine intensive Auseinandersetzung der Landesregierungen respektive der Behörden mit dem Themenkreis der Unfallverhütung einfordert. Insbesondere Unfallhäufungsstellen, also Straßenstellen, die wiederholt Schauplatz von Unfällen sind, haben in einem engen Zeitkorsett begutachtet und möglichst effizient entschärft zu werden.


Bei der gegenständlichen Prüfung betrachtete der Stadtrechnungshof Wien die Herangehensweise der Magistratsabteilung 46 an diese in ihrem Zuständigkeitsbereich liegende Thematik u.zw. mit Fokus auf Unfallhäufungsstellen mit Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerbeteiligung und konnte dabei ein überwiegend positives Bild zeichnen.


Die Dienststelle zeigte eine professionelle Vorgehensweise und überzeugte durch Fachwissen. Es entstand der Eindruck, der Verkehrssicherheitsarbeit würde der nötige Stellenwert beigemessen werden, der sich auch im Engagement der Mitarbeitenden widerspiegelte.


Die vom Stadtrechnungshof Wien angeregten Optimierungen betrafen primär generelle arbeitsorganisatorische und dokumentarische Belange, umfassten aber auch konkrete Empfehlungen zur eigentlichen Sanierung von Unfallhäufungsstellen.


Durch die gegenständliche Prüfung sollte ein Beitrag zur Hebung der Verkehrssicherheit in Wien geleistet werden.

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