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MA 5, MA 6 und MA 2, Prüfung des Rechnungsabschlusses der Bundeshauptstadt Wien für das Jahr 2018

Ergänzend zu der im Rechnungsabschluss 2018 abgebildeten Stellungnahme gemäß § 87 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung erstellte der Stadtrechnungshof Wien über die Ergebnisse der Rechnungsabschlussprüfung 2018 erstmals einen gesonderten Prüfungsbericht, der auch eine nähere Betrachtung der Haushaltsentwicklung der Stadt Wien der Jahre 2014 bis 2018 beinhaltet.


In Folge der Ordnungsmäßigkeitsprüfung, die in Anlehnung an nationale und internationale Standards risikoorientiert auf Basis einer bewussten Auswahl und einer statistischen Stichprobe erfolgte, konnte das ordnungsgemäße Zustandekommen des Rechnungsabschlussentwurfes 2018 aus den Datenbeständen des Buchführungssystems SAP festgestellt werden. Weiters ergab die Prüfung keine Hinweise, dass dieser nicht im Einklang mit dem Voranschlag 2018 sowie den dazu vom Gemeinderat im Beschluss zum Voranschlag erteilten Ermächtigungen und sonstigen voranschlagswirksamen Beschlüssen des Gemeinderates erstellt wurde. Hinsichtlich des künftigen Vollzugs des Voranschlags wurde empfohlen, die im Beschlussantrag zum Voranschlag enthaltene Ermächtigung zur Neuaufnahme von Finanzschulden in Bezug auf ihre Höhe an die neuen Gegebenheiten anzupassen und betragsmäßig entsprechend zu reduzieren.


Die Belegprüfung auf Ansatzebene brachte einen wesentlichen Mangel beim Ausweis der schließlichen Zahlungsrückstände zutage, da infolge von erst im Jahr 2019 erfolgter einnahmenseitiger Abstattungsbuchungen die Zahlungsrückstände zu hoch ausgewiesen wurden. Andere festgestellte Mängel betrafen u.a. die Verwendung falscher Posten, teils verbesserungswürdige Buchungsgrundlagen sowie nicht periodengerechte Zuordnungen, so dass diesbezügliche Empfehlungen zur korrekten Verbuchung künftiger Verrechnungsfälle auszusprechen waren.


Zusätzlich wurde die Verrechnung der Personalausgaben, die Bezirksverrechnung und die voranschlagsunwirksame Gebarung einer Systemprüfung unterzogen. Während bei den beiden erstgenannten Verrechnungsprozessen ein punktueller Verbesserungsbedarf bei den internen Kontrollen bzw. bei den Prozessdokumentationen erkannt wurde, erging in Bezug auf die voranschlagsunwirksame Gebarung die Empfehlung zur Verminderung ihres Umfanges durch geeignete Maßnahmen.


Bei der Prüfung der dem Rechnungsabschluss angefügten Bestandsrechnungen lag der Fokus auf dem Geldinventar und den Nachweisen über die Finanzschulden. Infolge der vorgenommenen Saldenabgleiche mit externen Prüfungsnachweisen und SAPSachkontenabfragen wurden bei den mit Stand 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bankguthaben und Kassenbeständen geringfügige Abweichungen festgestellt, weshalb eine Verbesserung der Qualitätssicherung bei künftigen Arbeiten zur Erstellung des Rechnungsabschlusses angeregt wurde.


Der Darstellung und Beurteilung der Haushaltsentwicklung waren aufgrund der Ausgestaltung des kameralen Rechnungswesens Grenzen gesetzt, wobei mit der Einführung der VRV 2015 ab dem Jahr 2020 erstmals eine vollständig bewertete Vermögensrechnung einschließlich einer Ergebnis- und Finanzierungsrechnung für den Kernhaushalt vorliegen sollte.


Die Ergebnisentwicklung wurde anhand des Maastricht-Saldos, der Nettoneuverschuldung, des Primärsaldos sowie ausgewählter Kennzahlen auf Basis des Rechnungsquerschnitts betrachtet. Nach einer zwischenzeitlichen Verschlechterung des Maastricht-Saldos auf -325,28 Mio. EUR trat bis zum Jahr 2018 eine Verbesserung auf - 9,75 Mio. EUR ein. Dieser Saldo ließ jedoch nur eine Teilbetrachtung der Haushaltslage zu, da er die nicht maastricht-wirksame Darlehens- und Rücklagengebarung ausklammerte.


Die Nettoneuverschuldung verzeichnete in den Jahren 2014 bis 2018 einen Anstieg um insgesamt 2,05 Mrd. EUR, allerdings erfüllte ihr Ausmaß in den Jahren 2017 und 2018 die Vorgaben des vom Gemeinderat festgelegten Finanzrahmens, der ab dem Jahr 2020 das Erreichen eines ausgeglichenen Ergebnisses vorsieht. Der Primärsaldo des Gesamthaushalts entwickelte sich parallel zum Maastricht-Saldo und erreichte im Jahr 2018 einen Wert von -38,60 Mio. EUR. Die ermittelten Werte der Kennzahlen Öffentliche Sparquote und Eigenfinanzierungsquote, welche Auskunft über die Ertrags- und Eigenfinanzierungskraft des Gemeindehaushalts geben, waren in Anlehnung an


Referenzwerte der kommunalen Haushalte mit einem "Genügend" bzw. "Durchschnitt" zu bewerten.


Während die Einnahmen der laufenden Gebarung und der Vermögensgebarung im Betrachtungszeitraum insbesondere infolge höherer Einnahmen aus Ertragsanteilen, Eigenen Steuern sowie laufenden Transferzahlungen eine Steigerung von 1,34 Mrd. EUR bzw. 12,3 % aufwiesen, erhöhten sich die Ausgaben der laufenden Gebarung und der Vermögensgebarung um insgesamt 1,25 Mrd. EUR bzw. 11,4 %. Die betragsmäßig höchsten Ausgabensteigerungen verzeichneten die Haushaltsgruppen Soziales (426,26 Mio. EUR bzw. 17,7 %), Unterricht (354,35 Mio. EUR bzw. 16,7 %) und Gesundheit (204,36 Mio. EUR bzw. 9,5 %), wofür vor allem gestiegene laufende Transferzahlungen aber auch Personalausgaben verantwortlich waren. Bei der Haushaltsgruppe Allgemeine Verwaltung sank hingegen das Ausgabenniveau um 18,60 Mio. EUR bzw. 0,8 %, wodurch diese von der zweitgrößten auf die viertgrößte Haushaltsgruppe im Jahr 2018 zurückfiel. Der Stadtrechnungshof Wien würdigte die ab dem Jahr 2016 gesetzten ausgabenseitigen Konsolidierungsbemühungen und gab Empfehlungen zu deren verstärkten Fortsetzung ab.


Bei der Betrachtung des Finanzvermögens fiel der hohe Finanzmittelbestand zum 31. Dezember 2018 auf, der zur unmittelbaren Ausfinanzierung des Rücklagenbestandes und für Zwecke des Liquiditätsmanagements vorgehalten wurde. Im Hinblick auf den Finanzschuldenstand und unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Liquiditätsmanagements wurde eine Evaluierung des Finanzmittelbestandes angeregt. Der Finanzschuldenstand erhöhte sich von 4,89 Mrd. EUR im Jahr 2014 um rd. 37 % auf 6,70 Mrd. EUR im Jahr 2018, wobei der 34 %ige Fremdwährungsanteil des Ausgangsjahres bis zum Ende des Betrachtungszeitraumes vollständig abgebaut wurde. Die ermittelte Kennzahl Verschuldungsdauer in Jahren für das Jahr 2018 konnte in Anlehnung an Referenzwerte der kommunalen Haushalte mit einem "Gut" bewertet werden. Bei der Gesamtsumme der Haftungen war ein deutlicher Rückgang um 2,77 Mrd. EUR bzw. 34,4 % auf 5,28 Mrd. EUR im Jahr 2018 feststellbar.


Der Vollständigkeit halber wurde auch das Sondervermögen der Stadt Wien in Form der Unternehmungen gemäß § 71 der Wiener Stadtverfassung dargestellt. Geringen Rückgängen des Anlagevermögens bei den Unternehmungen Stadt Wien - Wiener Wohnen und Wien Kanal stand ein deutlicher Anstieg beim Krankenanstaltenverbund in Folge der Errichtung des Krankenhauses Nord gegenüber. Weiters stiegen im Betrachtungszeitraum bei allen drei Unternehmungen die Zahlungsmittelbestände um 56,1 % auf insgesamt 829,03 Mio. EUR. Auf der Passivseite sanken die Finanzschulden gegenüber Dritten um 257,14 Mio. EUR auf 2,91 Mrd. EUR, während die Rückstellungen um 515,99 Mio. EUR auf insgesamt 1,40 Mrd. EUR erhöht wurden. Die Eigenkapitalquote unter Einbeziehung der Investitionszuschüsse konnte - für alle Unternehmungen gemeinsam betrachtet - nahezu unverändert auf einem Niveau von rd. 68 % gehalten werden.


Abschließend ergaben die Erhebungen hinsichtlich der Haushaltsergebnisse und der Schuldenstände gemäß ESVG 2010, dass die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 - insbesondere des Maastricht-Saldos und des strukturellen Saldos - von Wien als Teil des öffentlichen Sektors eingehalten wurden

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