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MA 68, Beschaffung von Fahrzeugen; Nachprüfung

Die Berufsfeuerwehr Wien benötigt, um ihren Aufgaben nachkommen zu können, entsprechende Fahrzeuge und Gerätschaften. Diese müssen einsatzbereit und funktionstüchtig sein und bei Bedarf durch neue ersetzt werden.


Der Stadtrechnungshof Wien prüfte erstmals im Jahr 2016 die diesbezüglichen Beschaffungsvorgänge der Jahre 2013 bis 2014 der Magistratsabteilung 68. Bei der gegenständlichen Nachprüfung wurden die internen Vorgaben sowie die Beschaffung von Fahrzeugen der Jahre 2017 und 2018 einer näheren Einschau unterzogen.


Zwar waren nunmehr Verbesserungen bei Beschaffungen im Vergleich zum Jahr 2017 erkennbar, allerdings gaben einige Ausschreibungsbestimmungen immer noch Anlass zur Kritik und führten zu Empfehlungen. So wären in den Leistungsverzeichnissen unter anderem einige geforderte Positionen beispielsweise der Ausführung, des Mannschaftsraumes, des Aufbaues und Geräteraumes, der Löscheinrichtungen und Informationssysteme zu überarbeiten. Auf die Angebotsprüfung, insbesondere die Nachforderung jener in der Ausschreibung bedungenen beizulegenden Unterlagen der Bietenden, wäre verstärktes Augenmerk zu legen.


Die Prüfung des Stadtrechnungshofes Wien zeigte Verbesserungspotenziale auf. Textierungen in Dienstanweisungen, Referatsbehelfen und Formularen wären zu präzisieren.


Durch die Empfehlung des Stadtrechnungshofes Wien soll eine Verbesserung der internen Vorgaben (Regelwerke) erreicht werden.

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