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Stadt Wien Marketing GmbH und MA 34, Prüfung der Vergabe von Christkindlmärkten in Wien, Prüfungsersuchen gem. § 73e Abs. 1 WStV vom 22. Dezember 2017

Aus Anlass eines Prüfungsersuchens wurde vom Stadtrechnungshof Wien die Aufgabenwahrnehmung der Stadt Wien hinsichtlich der Überlassung von öffentlichen Flächen zur Abhaltung des Wiener Christkindlmarktes am Rathausplatz in den Jahren 2015 bis 2017 geprüft. Die Prüfung der Vergabe von anderen öffentlichen Flächen durch die Stadt Wien zum Zweck der Abhaltung von Weihnachtsmärkten an private Organisatorinnen bzw. Organisatoren - ausgenommen den Wiener Christkindlmarkt am Rathausplatz - erfolgte in einem gesonderten Prüfungsbericht (StRH III - 3/18).


Die Stadt Wien Marketing GmbH als 100 % im Eigentum der Stadt Wien stehende Tochter war mit der Koordination der Nutzung des Rathausplatzes und mit der Abstimmung von Veranstaltungen auf dem Rathausplatz betraut.


Die Zustimmung zur Nutzung der öffentlichen Flächen zur Abhaltung des Wiener Christkindlmarktes oblag hinsichtlich öffentlicher Verkehrsflächen der Magistratsabteilung 28, hinsichtlich der öffentlichen Parkanlagen im Rathauspark der Magistratsabteilung 42 sowie hinsichtlich der öffentlichen Fläche des Rathausplatzes der Magistratsabteilung 34. Die Überlassungen der Flächen erfolgten in allen Fällen aufgrund der rechtlichen Bestimmungen unentgeltlich.


Das marktbehördliche Bewilligungsverfahren zur Abhaltung des Wiener Christkindlmarktes wurde durch die Magistratsabteilung 59 durchgeführt. Für die Abhaltung des Wiener Christkindlmarktes war im Betrachtungszeitraum eine Marktgebühr gemäß Marktgebührentarif 2006 zu entrichten. Empfehlungen an die Magistratsabteilung 59 wurden bereits im Prüfungsbericht StRH III - 3/18 ausgesprochen, weshalb eine neuerliche Aussprache inhaltsgleicher Empfehlungen unterblieb.


Bei der Stadt Wien Marketing GmbH ergaben sich Empfehlungen bzgl. der Dokumentation des Prozessablaufes bei der Vergabe des Rathausplatzes, der Optimierung der Reservierungszeiträume und der Erteilung von Zustimmungserklärungen für Flächennutzungen. An die Magistratsabteilung 34 waren Empfehlungen bzgl. der inhaltlichen Ausgestaltung der abgeschlossenen Benutzungsübereinkommen und der Absprache mit der Magistratsabteilung 42 auszusprechen.

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