Inhaltsverzeichnis

EuroVienna EU-consulting & -management GmbH, Prüfung der Gebarung

Mit der Zielsetzung, die Abwicklung von EU-Fördervorhaben primär auch für Tochterunternehmen der Wien Holding GmbH anzubieten, wurde innerhalb der damaligen WHBeschaffungs- und Service GmbH mit 1. Jänner 2012 der Geschäftsbereich EUFinanz- und Fördermanagement neu etabliert. Nachdem sich die bestehenden betrieblichen Strukturen als nicht zweckmäßig erwiesen, wurde dieser Geschäftsbereich im Jahr 2014 in die EuroVienna EU-consulting & -management GmbH zur Aufnahme abgespalten. An der EuroVienna EU-consulting & -management GmbH waren die Wien Holding GmbH mit 85 % und der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds seit Juli 2015 mit 15 % beteiligt.


Im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit verstand sich die EuroVienna EUconsulting & -management GmbH als Servicestelle für EU-Projekte in Österreich. Ihr Angebot umfasste vor allem die Entwicklung und Umsetzung von EU-geförderten Projekten von der Antragstellung bis zur Zertifizierung. Die Gesellschaft bot ihre Leistungen im Wesentlichen für den Magistrat der Stadt Wien und die direkten und indirekten Beteiligungen der Stadt Wien sowie für sonstige Stadt Wien nahe Unternehmen an. Darüber hinaus trat sie als Dienstleisterin am freien Markt auf, wobei jedoch die Umsatzmöglichkeiten im Hinblick auf die Sicherstellung der In-House-Vergabe-Fähigkeit innerhalb des Wien Holding-Konzerns am freien Markt durch das Vergabegesetz beschränkt waren.


In der Gesellschaft waren sechs Leistungsbereiche eingerichtet, die im Betrachtungszeitraum einen Deckungsbeitrag von insgesamt rd. 0,65 Mio. EUR erwirtschafteten. Von den rd. 75 abgerechneten Projekten wickelte die Gesellschaft 25 Projekte für Unternehmen des Wien Holding-Konzerns und 20 Projekte für den Magistrat der Stadt Wien ab.


Die Einschau des Stadtrechnungshofes Wien in die Gebarung der EuroVienna EUconsulting & -management GmbH führte unter anderem zu Empfehlungen hinsichtlich der Offenlegung des Jahresabschlusses, der Einhaltung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung und der Überarbeitung des bestehenden Leistungsvertrages. Weitere Empfehlungen betrafen den Ausweis von Prämienzahlungen, die Evaluierung der Kalkulationsgrundlagen und die Einstellung eines Leistungsbereiches sowie die Gesamtbeachtung eines wirtschaftlich erfolgreichen Portfolios.

Vollständiger Text