RESOLUTION DES FACHAUSSCHUSSES 
FÜR KONTROLLAMTSANGELEGENHEITEN 
IM ÖSTERREICHISCHEN STÄDTEBUND

 

RESOLUTION „Kontrolle zahlt sich aus und nützt uns allen“

Die öffentliche Kontrolle ist ein unentbehrlicher Wettbewerbsersatz, wenn der Markt versagt und keine Marktpreise bestehen. Sie stellt das "gute Gewissen" dar, welches den politischen Entscheidungsträgern in objektiver und autonomer Weise fachliche Empfehlungen mit hoher Nutzenstiftung unterbreitet. 

Der ökonomische Nutzwert übersteigt die Kosten um ein Vielfaches und lässt sich wie folgt ermitteln: 

 "Kontrolle zahlt sich aus und nützt uns allen"

 Der Fachausschuss für Kontrollamtsangelegenheiten hat unter allen Mitgliedsgemeinden eine Umfrage zum Thema "organisatorische und personelle Fragen" durchgeführt.

Als Ergebnis der vergleichenden Studien unterbreitet der Fachausschuss für Kontrollamtsangelegenheiten folgende Empfehlungen in Form einer

 Resolution 

anlässlich der 95. Tagung in Graz am 11. Oktober 2001.

  1. Wegen des hohen Nutzens der öffentlichen Kontrolle sollte in allen Gemeinden rund um 20.000 Einwohnern eine Kontrolleinrichtung installiert werden. Der Fachausschuss für Kontrollamtsangelegenheiten unterstützt ausdrücklich die diesbezügliche Empfehlung des Rechnungshofes. 

  2. Kontrollämter müssen autonom und weisungsfrei hinsichtlich Inhalt und Umfang der Prüfung sein, aus der Amtshierarchie herausgelöst und möglichst führungsnah dem Bürgermeister bzw. Magistratsdirektor/Stadtamtsdirektor zugeordnet werden. In "Fachangelegenheiten" dürfen sie niemandem unterstellt werden. Die amtswegige Prüfung darf durch Auftragsprüfungen nicht unterlaufen werden. Ihre zahlenmäßige Limitierung mit Rücksichtnahme auf die personelle Ausstattung wird empfohlen. 

  3. Die Bestellung und Abberufung des Leiters soll über den Gemeinderat als oberstes Organ erfolgen. Die unbeeinflusste, sachbezogene und autonome Kontrolle ist durch eine unbefristete Bestellung und Pragmatisierung des Amtsleiters sicherzustellen, um weitestgehende Unabhängigkeit zu erreichen.

  4. Das Kontrollamt soll Personalhoheit mit Vorschlagsrecht anlässlich der Zuweisung von Bediensteten besitzen. Die Einstufung soll attraktiv sein, um bestqualifiziertes Personal zu erhalten. Sie soll sich vom "normalen Durchschnittsniveau" spürbar unterscheiden. 

  5. Auch auf dem Gebiet der EDV- und sonstigen Sachmittelausstattung sollte dem Kontrollamt ein eigenes Budget zugeteilt werden.

  6. Die gutachtliche Mitwirkung bei organisatorischen Maßnahmen und die Prüfung der Gebarungssicherheit sollte in den jeweiligen Aufgabenkatalog aufgenommen werden. 

  7. Die begleitende Bau- und Projektkontrolle gehört nicht zu den klassischen Aufgaben eines Kontrollamtes, wohl aber eine zeitnahe Kontrolle in Teilabschnitten bis zur Fertigstellung des Projektes. 

  8. Die Befassung mit "kontrollfernen" Agenden sollte vermieden werden (Bürgeranwalt, Amtsinspektion und Controlling). 

  9. Die Prüfbefugnisse und Einschaurechte sollten möglichst umfassend geregelt werden. Wichtig wäre die Sicherstellung des uneingeschränkten Datenzugriffs mit Einräumungen des Leserechtes in allen relevanten Dateien. 

  10. Die Beiziehung von Sachverständigen und Verwertung der Gutachten in den Berichten soll in der alleinigen Entscheidungsbefugnis des Kontrollamtes liegen. 

  11. Ein transparentes Verfahren mit Rohbericht, Schlussbesprechung, Recht auf Stellungnahme und Gegenäußerung, Abfassung eines Kurzprotokolls, in dem die wesentlichsten Vereinbarungen enthalten sind und die Nachprüfung wird vorgeschlagen. 

  12. Das Prüfprogramm muss vom Leiter des Kontrollamtes autonom erstellt werden und unterliegt keiner Einsicht Dritter.

 

Verabschiedet in Graz, am 11. Oktober 2001

 

Das Präsidium des Fachausschusses für Kontrollamtsangelegenheiten:

 

(OSR Univ.-Doz. Dkfm. Mag. Dr. Klug)  (SR Dr. Edgar Graziadei) (OSR Dr. Alois List)
1. Vorsitzender Vorsitzender-Stv.   Vorsitzender-Stv.