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WIENER LINIEN GmbH & Co KG, Prüfung der Vergabe von Steinmetzarbeiten für die Verlängerung der Linie U2

Das Kontrollamt konnte den Vorwurf eines Unternehmens, die WIENER LINIEN GmbH & Co KG (WL KG) hätte österreichische Granite durch überhöhte technische Kennwerte gegenüber chinesischen Graniten bevorzugt, nach Einsicht in die Planungs- und Vergabeunterlagen nicht erkennen.

Die optischen und technischen Materialkennwerte waren vielmehr durch die einheitliche architektonische Gestaltung sowie die Erfahrungen bei der Instandhaltung und Reinigung von U-Bahnbauwerken bestimmt. Diesbezügliche Grenzfarbmusterplatten eines österreichischen und chinesischen Produktes lagen der Ausschreibung zu Grunde, und es entsprach die Nennung dieser im Hinblick auf die optischen Kriterien den einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2002 bzw. 2006 (BVergG).

Bezüglich der Aktualität der Gutachten und der Definition der technischen Kennwerte empfahl das Kontrollamt insbesondere hinsichtlich der maximal zugelassenen Wassereindringtiefe nähere Festlegungen zu treffen. Die WL KG erklärten, diesen Empfehlungen nachkommen zu wollen.

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