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MA 67, Kontrolleinrichtungen und "Stornorichtlinien" in der Magistratsabteilung 67 Prüfungsersuchen gemäß § 73e Abs. 1 WStV vom 26. September 2018

Aus Anlass eines Prüfungsersuchens unterzog der Stadtrechnungshof Wien die Kontrolleinrichtungen und "Stornorichtlinien" in der Magistratsabteilung 67 in den Jahren 2016 bis 2018 einer Prüfung.


Die Überwachung des ruhenden Verkehrs gemäß der Straßenverkehrsordnung 1960 und der Kurzparkzonen gemäß Parkometergesetz 2006 oblag der Landespolizeidirektion Wien - Landesverkehrsabteilung - Parkraumüberwachungsgruppe. Basis hiefür bildete eine Art. 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien. Das Land Wien verpflichtete sich in dieser Vereinbarung, dem Bund das erforderliche Personal zur flächendeckenden Überwachung der Kurzparkzonen und des ruhenden Verkehrs sowie die zur Dienstverrichtung erforderliche Ausrüstung und die Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Dieses Personal unterstand dienstrechtlich der Magistratsabteilung 67, fachlich und organisatorisch der Landespolizeidirektion Wien.


Die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und dem Land Wien erfolgte in einem eigens dafür eingerichteten Koordinationsgremium.


Die Einschau ergab Verbesserungspotenzial in der Aufgabenwahrnehmung der Magistratsabteilung 67 im Koordinationsgremium, im integrierten Managementsystem der Magistratsabteilung 67 sowie im Umfang und der Analyse des von der Landespolizeidirektion Wien zu übermittelnden Datenmaterials.


 
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