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MA 33, Prüfung des Prozesses bei Störungsmeldungen von elektro- bzw. lichttechnische Anlagen Prüfung der Maßnahmenbekanntgabe

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Umsetzung der im März 2017 veröffentlichten Maßnahmenbekanntgabe, die von der Magistratsabteilung 33 zum ursprünglichen Bericht (s. Tätigkeitsbericht 2016, MA 33, Prüfung des Prozesses bei Störungsmeldungen von elektro- bzw. lichttechnischen Anlagen; StRH III - 33-1/15), abgegeben wurde.


Dabei war festzustellen, dass der in der Maßnahmenbekanntgabe geäußerte Stand der Umsetzung bei sechs Empfehlungen mit dem Prüfungsergebnis des Stadtrechnungshofes Wien übereinstimmte bzw. war eine in Umsetzung gemeldete Empfehlung zwischenzeitlich bereits umgesetzt. Es wurde daher keine weitere Empfehlung ausgesprochen.


Bei keiner Empfehlung wurde ein niedrigerer Umsetzungsstand festgestellt bzw. war in keinen Fällen eine Umsetzung der Empfehlung nicht geplant. In drei Fällen waren die Empfehlungen noch nicht umgesetzt.


 
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