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MA 69 und Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund, Prüfung der Grundstückstransaktionen hinsichtlich des Areals der Semmelweis Frauenklinik Prüfungsersuchen gemäß § 73e Abs. 1 WStV vom 28. Juni 2018

Aus Anlass eines Prüfungsersuchens des ÖVP-Klubs gemäß § 73e Abs. 1 der Wiener Stadtverfassung unterzog der Stadtrechnungshof Wien die Abwicklung der in den Jahren 2012 und 2013 erfolgten Liegenschaftstransaktionen der Stadt Wien auf dem Semmelweis-Areal einer Prüfung.


Bei den drei prüfungsgegenständlichen Liegenschaftstransaktionen wurde die Stadt Wien als Verkäuferin in zwei Fällen durch die hiefür zuständige Magistratsabteilung 69 und in einem Fall durch den Krankenanstaltenverbund im Rahmen seiner Kompetenzen vertreten. Im Zuge dessen wurden drei Pavillons zur Ansiedlung einer Musikschule und eine unbebaute Fläche zwecks Errichtung freifinanzierter Wohnungen (einschließlich eines Kindergartens) um insgesamt 18,89 Mio. EUR veräußert.


Festzustellen war, dass jeweils ein Gutachten eines externen Liegenschaftssachverständigen für die Bemessung des Kaufpreises als Grundlage diente, womit den unionsrechtlichen Vorgaben genüge getan wurde. Eine Interessentinnen- bzw. Interessentensuche in Form eines öffentlichen Bietverfahrens fand in keinem Fall statt, welches künftig insbesondere aus Gründen der Transparenz beim Verkauf von Liegenschaften vorzugsweise angewendet werden sollte.


Die Gestaltung der beiden Kaufverträge betreffend die Ansiedlung der Musikschule erfolgte durch einen Rechtsanwalt, jener betreffend die unbebaute Fläche durch die Magistratsabteilung 69 selbst. Für den jeweiligen Vertragsgegenstand entsprechende spezifische Vertragsbestimmungen für Liegenschaftsverkäufe kamen bei allen drei Kaufverträgen zur Anwendung, allerdings vermisste der Stadtrechnungshof Wien bei der Vorbereitung der Verträge hinsichtlich der Musikschule die Verankerung einer ausdrücklichen Betriebspflicht sowie einer Verzugszinsenregelung.


 
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