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Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund und MA 69, Prüfung der Nachnutzungsstrategie hinsichtlich des Areals der Semmelweis Frauenklinik Prüfungsersuchen gemäß § 73e Abs. 1 WStV vom 28. Juni 2018

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog aus Anlass eines Prüfungsersuchens die getroffenen Verwertungsaktivitäten und das Vorliegen eines Nachnutzungskonzeptes in Bezug auf das Areal der ehemaligen Semmelweis Frauenklinik der Krankenanstalt Rudolfstiftung sowie des angrenzenden Geländes des ehemaligen Charlotte Bühler-Heimes einer Prüfung.


Die Einschau ergab, dass bis zum Ende der Prüfung im Juni 2019 keine durchgehende Nachnutzungsstrategie für das gesamte Areal umgesetzt wurde, obwohl dies mehrfach von unterschiedlichen Stellen angeregt worden war. Problematisch erschienen auch die wechselnden Verwertungsabsichten. Während ursprünglich eine Verwertung zu Wohnzwecken bei Erzielung eines möglichst hohen Erlöses vorgesehen war, wurde in weiterer Folge eine ausschließliche Bildungsnutzung favorisiert. Danach war die Intention erkennbar, eine Verwertung erneut für Wohnzwecke durch die Vergabe von Baurechten zu verwirklichen.


Im Sommer 2018 wurde die Aussetzung der Verwertung der nicht mehr für den Krankenhausbetrieb notwendigen Immobilien durch die Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund verfügt. Offen war bis zum Ende der Prüfung durch den Stadtrechnungshof Wien die Verwaltungsübertragung des Areals an andere Stellen der Stadt Wien. Ebenso war zu diesem Zeitpunkt die Form der Nachnutzung des noch zu verwertenden Areals der ehemaligen Semmelweis Frauenklinik der Krankenanstalt Rudolfstiftung nicht absehbar.


 
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