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MA 5, Prüfung der Abwicklung der Förderung von Wohnsammelgaragen

Der Stadtrechnungshof Wien überprüfte die Aufgabenwahrnehmung der Magistratsabteilung 5 im Zusammenhang mit der Abwicklung des im Zeitraum 2008 bis Anfang des Jahres 2017 aufgelegten "Wienweiten Sonderprogrammes zur Förderung von Wohnsammelgaragen". Im Rahmen des Sonderprogrammes wurden auf Grundlage entsprechender gemeinderätlicher Beschlüsse für zehn Garagenprojekte mit insgesamt 2.249 geförderten Parkplätzen zinsenfreie Darlehen mit einem Gesamtbetrag von 47,05 Mio. EUR bewilligt, wobei die Errichtung von zwei Garagenprojekten zwischenzeitig eingestellt wurde.


Mit Stand 31. Dezember 2018 waren fünf der acht von der Magistratsabteilung 5 in Evidenz geführten Wohnsammelgaragenprojekte mit insgesamt 1.104 geförderten Parkplätzen in Betrieb, was einem diesbezüglichen Umsetzungsstand von 65,6 % entsprach. Ein im Jahr 2015 bewilligtes Garagenprojekt war im Prüfungszeitraum noch in Planung, weshalb mit der potenziellen Darlehensnehmerin noch kein Anerkenntnis abgeschlossen werden konnte.


Die Einschau ergab, dass die Magistratsabteilung 5 bei der Bearbeitung der Förderungsansuchen und der konkreten Förderungsabwicklung weitgehend einheitlich vorging. Mängel wurden jedoch insbesondere bei der Überwachung der zeitgerechten Vorlage von Unterlagen und bei der Kontrolle der von den Darlehensnehmerinnen bekannt gegebenen Daten festgestellt. Die Empfehlungen des Stadtrechnungshofes Wien zielten daher darauf, die Einhaltung der Förderungsbedingungen zeitnah zu überprüfen und bei Versäumnissen geeignete Maßnahmen zu setzen sowie Kontrollen hinsichtlich bekannt gegebener Daten und des Förderungszwecks zu etablieren.


 
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