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MA 34, MA 7 und WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser, Prüfung der Gebarung öffentlicher Mittel durch den Verein WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser Prüfungsersuchen gemäß § 73e Abs. 1 WStV vom 29. März 2019

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog aufgrund eines Prüfungsersuchens von 13 Gemeinderatsmitgliedern des FPÖ-Klubs der Bundeshauptstadt Wien die Gebarung öffentlicher Mittel durch den Verein WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser einer Prüfung. Prüfungsgegenstand waren die im Prüfungsersuchen enthaltenen Fragestellungen, die sich unter anderem auf das Fehlen eines Bestandvertrages bezüglich der vom Verein WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser genutzten Liegenschaft, die kostenfreie bzw. kostengünstige Zurverfügungstellung von Bestandsobjekten sowie die Instandhaltungspflichten des Vereines WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser bezogen.


Der Verein WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser nutzte ein im Eigentum der Stadt Wien stehendes Bestandsobjekt für seine Vereinstätigkeiten auf Basis eines Prekariums. Zum Abschluss eines Bestandvertrages war es in der Vergangenheit aufgrund diverser Auffassungsunterschiede und mangels Einigung über die Vertragskonditionen nicht gekommen. Zum Prüfungszeitpunkt fanden erneut intensive Vertragsverhandlungen zum Abschluss eines Mietvertrages statt und ein zeitnaher Vertragsabschluss wurde in Aussicht gestellt.


Wie auch in den Vorberichten des Stadtrechnungshofes Wien bzw. des damaligen Kontrollamtes der Stadt Wien wurde erneut empfohlen, den Abschluss eines Bestandvertrages zu forcieren. Dabei sollten auch die bislang nicht schriftlich ausbedungenen Instandhaltungspflichten des Vereines WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser geregelt werden.


Vom Verein WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser wurden im Rahmen der Selbstverwaltung Räumlichkeiten an autonome Bereiche bzw. Gruppen und Einzelpersonen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dies stand aus Sicht des Stadtrechnungshofes Wien im Einklang mit dem Zweck des Vereines WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser. Nach Abschluss eines Bestandvertrages


 
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