Bestatterakademie GmbH, Prüfung der Gebarung

Die Bestatterakademie GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 21. Oktober 2011 gegründet. 51 % des Stammkapitals hielt die Bundesinnung der Rauchfangkehrer und der Bestatter - Berufsverband der Bestatter und 49 % die B&F Wien - Bestattung und Friedhöfe GmbH. Der Grund für die Beteiligung Letzterer an der Bestatterakademie GmbH lag in der Einflussnahme auf die Gesamtausbildung im Bestattungsgewerbe durch einheitliche Ausbildungsstandards.


Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Gebarung der Bestatterakademie GmbH für die Geschäftsjahre 2015 bis 2018, wobei im Bereich der Organstruktur auch die Entwicklungen bis September 2019 berücksichtigt wurden. Die Prüfung beleuchtete die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft, die Qualitätsanforderungen für Bestattungsdienstleistungen sowie die wesentlichen gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Verträge. Die Gesellschaft erzielte im Betrachtungszeitraum durchwegs Jahresüberschüsse und das Seminarangebot bzw. die diesbezügliche Nachfrage entwickelten sich konstant weiter.


Die Einschau führte jedoch auch zu Empfehlungen wie beispielsweise gesellschaftsrechtliche Grundlagen zu dokumentieren, die in den einzelnen Regelungswerken festgelegten Vorgaben zu erfüllen sowie den Gesellschaftsvertrag an aktuelle Erfordernisse der Gesellschaft anzupassen. Dienstverträge wären künftig nachvollziehbar abzuschließen. Nicht erfolgte sozialversicherungs- bzw. abgabenrechtliche Meldungen für den Zeitraum von Februar 2015 bis März 2018 wurden zwischenzeitlich nachgeholt. Ferner wurde empfohlen, Mindesterfordernisse für ein Internes Kontrollsystem zu verschriftlichen und Honorarnoten künftig vollständig, richtig und übersichtlich abzurechnen.


Im Hinblick auf einheitliche Ausbildungsstandards wären die Inhalte der vierwöchigen Vorbereitungskurse für die Befähigungsprüfung mit den Inhalten der überarbeiteten ÖNORM für Bestattungsdienstleistungen abzugleichen.


 
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