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MA 51, Prüfung von Sportstätten

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die baulichen Anlagen der von der Magistratsabteilung 51 eigenverwalteten sowie verpachteten Sportstätten auf deren standsicheren bzw. gebrauchstauglichen Zustand.


Der mangelhafte bauliche Zustand einiger verpachteter Sportstätten zeigte, dass die Magistratsabteilung 51 bis zum Jänner 2018 der Verpflichtung, Kenntnis über den baulichen Zustand ihrer verpachteten Anlagen gemäß ÖNORM B 1301 zu haben, erst in einem geringen Ausmaß nachkam. Von der Magistratsabteilung 51 wurden allerdings zwischenzeitlich strukturelle und organisatorische Maßnahmen ergriffen, welche den Wissensstand über den bautechnischen Zustand der Anlagen verbessern sollen.


Die vorgefundenen Mängel bei diesen Anlagen betrafen z.B. unsachgemäße Reparaturen von statisch wichtigen Bauteilen, unzureichende Be- und Entlüftungsanlagen, nicht fachgerechte Ausführung elektrischer Anlagen, beschädigte Dacheindeckungen, aufgeworfene Betonfelder in Fluchtwegbereichen und unzulässige Schachtabdeckungen sowie Sperrmüllablagerungen.


Die gegenständliche Prüfung der von der Magistratsabteilung 51 eigenverwalteten sowie verpachteten Sportstätten diente insbesondere dazu, Aspekte der baulichen Sicherheit zu überprüfen bzw. den sicherheitstechnischen Zustand der Sportanlagen zu verbessern.


 
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