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MA 29, Sicherheitstechnische Prüfung von Brücken in Forst- und Quellschutzgebieten

Die Einschau des Kontrollamtes in die von der Magistratsabteilung 29 durchgeführten bautechnischen Überwachungsmaßnahmen an den von den Magistratsabteilungen 31 und 49 verwalteten Aquädukten sowie Kanal- und Rohrbrücken in den Forst- und Quellschutzgebieten Naßwald, Hirschwang und Wildalpen zeigte, dass für einige der Bauwerke keine statischen Berechnungen vorhanden waren und die ausgeführten Konstruktionsarten und Dimensionierungen der Brücken auf geringere Standfestigkeiten und Gebrauchstauglichkeiten hinwiesen, als in den Prüfprotokollen angegeben wurde. Lastbeschränkungen wurden zudem nur teilweise angegeben und erforderliche Verkehrszeichen waren teilweise nicht vorhanden. Weiters waren die Bauwerke abteilungsübergreifend unterschiedlich und zum Teil widersprüchlich erfasst und es lagen unterschiedliche Dienstvorschriften zur Durchführung der bautechnischen Überwachung vor.

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